Gefördert werden alle Gemeldeten Güterkraft,- und Werksverkehre.
Förderfähig sind Mautpflichtige Fahrzeug ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Je Fahrzeug kann eine Förderungssumme von 2000,00 € beantragt werden bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 33000,00 € je Unternehmen. Wenn sie also vier Sattelzüge und zwei 12 Tonner haben können sie Fördermittel in Höhe von 12000,00 € beantragen.
Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.
Wir schaffen Entlastung und übernehmen den bürokratischen Teil für Sie, damit Sie bekommen was Ihnen zusteht!
Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr dienen und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken. Fahrzeugbezogene Maßnahmen z.b. Reifen, Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland Personenbezogene Maßnahmen z.B. Sicherheitsausstattung und / oder Berufskleidung des Fahr- / Ladepersonals / Disponenten / Maßnahmen zur Effizienzsteigerung z.b. Telematiksysteme.
Gerne beraten wir Sie:
service@karlmons.com 24 Std Hotline: 0162/4913378
Mit Sicherheit gut beraten...S
Mit Sicherheit gut beraten