"Unser höchstes Ziel ist es, Ihnen die Sicherheit zu geben, welche Sie für Ihre tägliche Arbeit in der Logistik benötigen"  
 
 

BAG De minimis Förderung

Gefördert werden alle Gemeldeten Güterkraft,- und Werksverkehre. 

Förderfähig sind Mautpflichtige Fahrzeug ab 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht. Je Fahrzeug kann eine Förderungssumme von 2000,00 € beantragt werden bis zu einem jährlichen Maximalbetrag von 33000,00 € je Unternehmen. Wenn sie also vier Sattelzüge und zwei 12 Tonner haben können sie Fördermittel in Höhe von 12000,00 € beantragen. 


Wer ist zuwendungsberechtigt? 

Zuwendungsberechtigt sind Unternehmen, die Güterkraftverkehr im Sinne des § 1 Güterkraftverkehrsgesetz (GüKG) durchführen und Eigentümer oder Halter von in der Bundesrepublik Deutschland zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassenen schweren Nutzfahrzeugen sind, die ausschließlich für den Güterkraftverkehr bestimmt sind und deren zulässiges Gesamtgewicht mindestens 7,5 Tonnen beträgt.

 

Keine Lust oder Zeit auf Bürokratie? 

Wir schaffen Entlastung und übernehmen den bürokratischen Teil für Sie, damit Sie bekommen was Ihnen zusteht!

 

Was wird gefördert? 

Gefördert werden überobligatorische Maßnahmen, die der Sicherheit im Straßengüterverkehr dienen und/oder sich positiv auf die Umwelt auswirken. Fahrzeugbezogene Maßnahmen z.b. Reifen, Fahrerassistenz- oder Partikelminderungssysteme, Aufwendungen für die kostenpflichtige Nutzung von sicheren Parkplätzen in Deutschland Personenbezogene Maßnahmen z.B. Sicherheitsausstattung und / oder Berufskleidung des Fahr- / Ladepersonals / Disponenten / Maßnahmen zur Effizienzsteigerung z.b. Telematiksysteme.

  

Gerne beraten wir Sie:


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