Hier bieten wir Ihnen den Service des externen Gefahrgutbeauftragten für den Verkehrsträger Straße, auf Grundlage der folgenden Regelwerke an:
GGBefG / ADR / GbV
Unterweisungen hinsichtlich aktueller Gesetzesänderungen sowie ein regelmäßiges Monitoring gehören hier ebenso zum Programm wie die turnusgemäße Kontrolle der Mitarbeiter und deren Arbeitsmittel.
Wer braucht einen Gefahrgutbeauftragten?
Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter über die Verkehrsträger Straße, Schiene, Binnenschifffahrt oder Seeschifffahrt beteiligt sind, müssen mindestens eine Gefahrgutbeauftragte oder einen Gefahrgutbeauftragten schriftlich bestellen.
Gerne beraten wir Sie:
service@karlmons.com 24 Std Hotline: 0162/4913378
Mit Sicherheit gut beraten...