Luftfracht darf nur dann in ein Flugzeug verladen werden, wenn sie den Status der sicheren Fracht hat.
Der reglementierte Beauftragte als Beteiligter der sicheren Lieferkette, kann mit der für die Fracht geeigneten Kontrollmethoden unsichere Luftfracht sicher machen und diese sichere Luftfracht bis zur Anlieferung bei der Airline und/oder deren Groundhanlingspartner sicher Lagern.
Besteht die Lieferkette ausschließlich aus behördlich zugelassenen Unternehmen für die Herstellung und den Transport von sicherer Luftfracht, so entfallen bei Einhaltung der sicheren Lieferkette auf dem Transportweg diese Kontrollen und die Fracht kann direkt beim reglementierten Beauftragten als sichere Luftfracht eingelagert oder bei der Airline und/oder deren Groundhandlingspartner angeliefert werden
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