- Ein Luftfrachtsicherheitsprogramm (Transporteur-Sicherheitsprogramm).
- Einen Sicherheitsbeauftragten, der regelmäßig die vorgeschriebenen Schulungen besucht (auch Extern möglich).
- Eine §7 Überprüfung aller Mitarbeiter (ZVÜ, Zuverlässigkeitsprüfung).
- Schulung aller Fahrer unter Berücksichtigung des §7 Luftsicherheitsgesetz entsprechend Ihres Tätigkeitsumfangs (gemäß Kapitel 11.2.7. oder 11.2.3.9.).
- Behördliche Zulassung zum Transporteur im Rahmen der sicheren Lieferkette für Luftfracht/Luftpost.
Gerne betreuen wir Sie auch bei den regelmäßigen Aufgaben und den notwendigen Audits, die im Zusammenhang mit der Zulassung zum sicheren Transporteur für Luftfracht stehen. Wir freuen uns auf Sie.
service@karlmons.com 24 Std Hotline: 0162/4913378
Mit Sicherheit gut beraten...